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Übersichtskarte der Gemeinde Wurmannsquick (Langeneck)

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Luftaufnahme von Langeneck

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Das Gerätehaus im Ortskern 

Aus der Geschichte von Langeneck

Der Ort Langeneck liegt ca. 7 km südöstlich von Eggenfelden. Die Geschichte von Langeneck lässt sich etwa bis 1600 zurückverfolgen. Damals wurde das Dorf „am Egg" als Steuerbezirk im Bezirksamt das erste Mal erwähnt. Angesiedelt wurde „am Egg" wahrscheinlich im 11.-12. Jh. nachdem der Wittelsbacher Otto 1. im Jahre 1180 von Kaiser Barbarossa mit dem Bayrischen Herzogtum belehnt worden war, regierte dieses Geschlecht als Herzöge,Kurfürsten und Könige bis Ende des 1. Weltkrieges.

So teilten die Wittelsbacher 1255 die Ländereien in Herzogtum Oberbayern und Herzogtum Niederbayern. Zur Verwaltung der beiden Herzogtümer wurden je 2 Vizämter (= Vice dominus Stellvertreter des Herrn) geschaffen. Niederbayern war um das Jahr 1300 in die Viztumämter Straubing und Pfarrkirchen (Sitz Burg  Reichenberg, Viztumamt an der Rott) gegliedert. Nachdem 1506 ein einiges Bayern entstanden war, erhielten die Viztumämter die Namen Rentmeistämter oder Rentämter. Die neueste Bezeichnung heißt jetzt "Regierung von Niederbayern“. Das Viztumamt  "ad Rotam“ erfasste ein sehr großes    Gebiet. Sie beaufsichtigten die untergeordneten Bereiche wie "Pflegegerichte, Pfleger, Richter, Ämter, Hauptmannschaften und Obmannschaften, sowie die Sorge für das Gerichtswesen.

Dieses herzogliche Großgericht dürfte spätestens 1441 in die Gerichte Pfarrkirchen und Eggenfelden aufgeteilt worden sein. Demnach teilten sich zwei Beamte die Aufgaben des Landrichters und Pflegers. Diesen Landrichtern unterstanden die Schergenämter oder Schergämter. Das Amt übten demnach die Gerichtsamtsleute, Schergen, Fronboten oder Büttel aus.Die unmittelbaren Landgerichtsuntertanen unterstanden ausschließlich den Pflegerichtern in Gerichtssachen (bis zur Todesstrafe) und den sonstigen Verwaltungsmaßnahmen. Davon war ausschließlich die bäuerliche Landbevölkerung betroffen. Als wichtigste und kleinste Verwaltungsgemeinschaft galten auf dem Lande die Obmannschaften und Hauptmannschaften. Die Vorsteher oder Anführer hießen demnach Obleute oder Hauptleute. Der Pflichtenkreis dieser bäuerlichen Gliederungen war sehr großgezogen: Organisation des Selbstschutzes bei Fehden und Kriegen; Mithilfe bei der Anlegung und Einbringung der Landsteuern. Sie hatten Aufsichts- und Anzeigepflicht den Schergen gegenüber, durften aber keine Polizeigewalt ausüben. Wichtig war die Einteilung nach der Hofgröße, d. h. der Hoffuß

(seit  1441, jedoch nicht nach Tagwerken, sondern nach anderen einfach Größen.)

1/1    Hof  = ein ganzer Hof

1/2    Hof  = Huber

1/4    Hof  = Lehen

1/8    Hof  = Bausölde

1/16  Hof  = gemeine Solde

1/32  Hof  = Häusl oder Leerhäusl

Nach diesem Hoffuß wurden nun alle Pflichten, Aufgaben und sonstige Dienste berechnet. Die Größe eines Hofes war sehr schwankend. Die Grundherren bearbeiteten den Boden nicht selbst, sondern verstifteten (Naturalabgabe, Pachtgeld) ihr Land an die Grundholden, die Bauern. Für diese Leiherechte gab es je nach der Art des Wechsels des Grundherrn, bzw. des Grundholden vier Leihrechte:

1. Freistift: Beliebige Kündigung durch den Grundherrn und beliebige Leihefrist.

2. Neustift: Dieses Leiherecht musste beim Wechsel des Grundherrn erneuert werden.

3. Leibrecht: Leihrecht für die Dauer oder Lebenszeit des Bauern.

4. Erbrecht: Hier geht das Gut ohne weiteres auf die Erben über.

Die nun folgende Übersicht wurde im kurfürstlichen Auftrage 1752 erstellt und liefert eine sehr gute Übersicht über die damaligen Verhältnisse auf dem "flachen Land"

Kurfürstliches Pflegegericht Eggenfelden

1.  Amt Eggenfelden

2.  Amt Wurmannsquick

3.  Amt Mornthal

4.  Amt Massing

Das Pflegeamt  Eggenfelden  war wiederum aufgeteilt  in die Obmannschaften: 

1.  Martinskirchen

2.  Mitterskirchen

3.  Hebertsfelden 1

4.  Huldsessen

Nach den Überlieferungen war das Dorf "am Egg" und Krönwitten der Obmannschaft Martinskirchen, die Weiler und Einöden und die Gemeindeteile Delzöd, Fux im Gollerbach, Handlmoos, Handlöd, Hohened, Kaltenberg, Kollomann, Hagen, Mehlhart, Niß im Gollerbach und Gollerbach der Obmannschaft Hebertsfelden 1 angegliedert. In den Jahren 1810 -23 sind dann diese Gemeindeteile, Einöden und Weiler zur Steuergemeinde Langeneck zusammengefasst worden. Die Patriminialgerichtsbarkeit  1. Klasse wurde für diesen Steuerbezirk am  15.06.1821 für Gern genehmigt. Diese Gerichtsherrschaft dauerte demnach bis 1848 und wurde von den Freiherren von Closen durchgeführt bzw. überwacht. Diese Steuergemeinde in der Form bestand dann wahrscheinlich bis zur Gebietsreform  im Jahre  1972. Wie aus dem  wahrscheinlich ersten Grund- und Besitzerverzeichnis des Herzogs von Bayern der Steuergemeinde Langeneck zu entnehmen ist, hat die Ortsflur Langeneck 21  Anwesen.

Auszug Festschrift  vom 13.07.1986